Home

    Verlobung

    Polterabend

    Checkliste

    Standesamt

    Tanzkurs

    Poesie

    Für die Braut

    Für den Bräutigam

    Einladungen

    Kirche

    Trausprüche

    Hochzeitsauto

    Dekoration

    Hochzeitsfeier

    Tischkarten

    Gastgeschenke

    Menükarten

    Danksagungen

    Cliparts

    Fun

    Hochzeits-Links

    Chat

    Gästebuch


        Schreib was Nettes







FUN


Männer in einer typischen Alltagssituation: Die Schnittwunde

Die Frau denkt "autsch", steckt den Finger in den Mund, damit das Blut nicht auf den Teppich tropft und nimmt mit der anderen Hand ein Pflaster aus der Packung, klebt es auf und arbeitet weiter.

Der Mann schreit "Scheiße", streckt die Hand weit von sich und sieht in die andere Richtung, weil er kein Blut sehen kann und ruft nach Hilfe. Derzeit bildet sich ein unübersehbarer Fleck auf dem Teppichboden. Er muß sich erst einmal hinsetzen, weil ihm auf einmal so schwindlig wird und hinterläßt dabei eine weitere Spur. Der zur Hilfe eilenden Frau erklärt er mit schmerzverzerrter Stimme, er hätte sich beinahe die Hand amputiert. Das angebotene Pflaster wird abgelehnt, weil er der festen Überzeugung ist, daß es für die große Wunde viel zu klein sei. Das Gesundheitslexikon wird heimlich herausgesucht und nachgeschlagen, wie viel Blutverlust ein Erwachsener überleben kann, während sie in der Apotheke großes Pflaster kauft. Um die Neubildung der roten Blutkörperchen zu beschleunigen, will er zum Abendessen ein großes Steak haben. Er lagert vorsichtshalber die Füße hoch, während sie schnell mal das Fleisch für ihn brät. Gegen die Schmerzen verlangt er dringend nach ein paar Bierchen. Das Pflaster wird angehoben, um zu sehen, ob es noch blutet, während sie zur Tankstelle fährt und Bier holt. Er drückt so lange an der Wunde herum, bis sie wieder blutet und macht ihr Vorwürfe, sie hätte das Pflaster nicht fest genug geklebt. Er wimmert unterdrückt, als sie vorsichtig das alte Pflaster ablöst und ein neues darauf klebt. Aufgrund dieser erheblichen Verletzung kann er an diesem Abend leider nicht mit ihr Tennis spielen und tröstet sich statt dessen mit dem Fußballspiel, das ganze zufällig gerade im Fernsehen gesendet wird. Sie bemüht sich derweil um die Flecken im Teppich. In der Nacht schleicht er sich in regelmäßigen Abständen aus dem Bett, um im Bad nach einem verdächtigen roten Streifen zu forschen, der eine Blutvergiftung bedeutet und ist demzufolge am nächsten Tag völlig übernächtigt und übellaunig. Zur Vorsicht nimmt er sich vormittags zwei Stunden frei für einen Arztbesuch, um sich nur zur Sicherheit bestätigen zu lassen, daß er wirklich keine Blutvergiftung hat. Am Nachmittag stiehlt er aus dem Notfallpack im Aufenthaltsraum der Firma eine Mullbinde, läßt die blonde Sekretärin die Hand bandagieren und genießt ihr Mitgefühl. Dermaßen aufgebaut geht er abends zum Stammtisch und erzählt, daß die "Kleinigkeit" wirklich nicht der Rede wert wäre.


Steckbriefe

Ihr Steckbrief:
Name:               anders als vor der Hochzeit/oder auch gleich
Geschlecht:       vorhanden
Beruf:                ändert sich oft
Geboren:          mit Sicherheit
Größe:              kleiner als .., aber zu ihm passend
Gewicht:           darf geschätzt werden
Augen:              sehen nur noch...
Haare:               heute besonders gepflegt
Nase:                mitten im Gesicht
Ohren:               seitlich am Kopf angewachsen
Arme:                schlingen sich nur noch um ihn
Hobby:              wird nicht veröffentlicht, da nicht jugendfrei

Sein Steckbrief:
Name:               nicht anders/evtl. doch
Geschlecht:       reichlich
Beruf:                ändert sich gelegentlich, z. Z. ...
Geboren:          vor vielen, vielen Jahren
Größe:              es langt
Gewicht:            immer gleich, jedoch abhängig von ...'s Kochkünsten
Augen:              seit vielen Jahren auf sie gerichtet
Haare:               noch reichlich vorhanden
Nase:                 unten offen
Ohren:               lauschen meist geduldig ihren Worten
Arme:                schlingen sich häufig um sie
Hobby:              Spülmaschine ausräumen, bügeln, kochen


Tafelsatzung Anno 1673

Die geladenen Gäste sind gehalten sich gegenseitig eines feinen und wohlanständigen Benehmens zu befleißigen. Fürnehmlich soll jedermann seinen Nachbarn, so bei der Tafel neben ihm sitzt, mit Gunst behandeln, selbigen mit allem, so zu des Leibes Notdurft gehört, eifrigs versorgen und ihm Speiß und Trank durch allerlei kurzweilig Zwiegespräch zu versüßen suchen. Wer solch Gebot nicht achtet, seinen Nachbarn bey Tische stößet und bedrängt, ihm saftige Stücklein vom Teller wegstibitzet und seinen Wein wegrinket, desgleichen wer seines Nachbarn Gewand mutwillig mit Tunken oder ähnlichem Zeuge bespritzet, selbiger soll Messer, Gabel und Humpen verwirket haben. So Eyner eine Rede halten soll, der Mut ihm dabei aber entsinket, der darf auch schweigen. Wohingegen sich Eyner aber gar nimmer halten und zähmen kann, so mache er's kurz. Dahingegen soll der, der allzulange oder zur Unzeit redet, also, daß der Trank absteht und die herumgereichte Speiß kalt wird, hierfür selber Speiß und Trank verwürket haben. So ein Jüngling oder Jungfräulein bei dem Essen nebeneinander sitzen, soll ein jeder sich fein artig und sittsam verhalten und sollen beyde ein ehrbar Zwiegespräch selbander führen. Ein Jungfräulein aber, so des Jünglings Herze mutwillig betöret und knicket, die treibet solcherley ein böses Spiel und soll ihr Leben lang ledig bleyben. So aber ein Jüngling zu eynem Jungfräulein in Minne entbrennet, so soll er kein laut Geschrey machen, also daß das Mägdeleyn erschröcket, vielmehr seyn Sach feyn sittsam und bescheyden vortragen, also daß das Mägdeleyn nicht erröte. So Eyner den guten Gaben, insbesondere dem trefflichen Getränke nicht weydlich zuspricht, ein muffligen Fratzen schneidet oder gar trutzig dreinschauet, der Politika oder sonstiger Streytigkeyten gedenket, der soll auf einer Renntierhaut feyerlich aus dem Saale geschleyfet werden.


Bundesgesetzblatt

Teil I
GS720 / 2002
Ausgegeben zu ORT am DATUM

Gesetz über die Geschenkeauswahl und –verwendung zur Hochzeitsfeier von .... und ....

Bekanntmachung des Gesetzes über die Geschenkeauswahl und –verwendung
zur Hochzeitsfeier von .... und ....
(Hochzeitsgeschenkeauswahlgesetz - HZGAWG)

§ 1 Das größte Geschenk welches zur Hochzeit bzw. zum Tag davor mitzubringen ist, ist die persönliche Anwesenheit der Eingeladenen, einschließlich guter Laune.
§ 2 Das Brautpaar hat alles. Materielle Güter sind durch finanzielle Mittel zu ersetzen. Mit letzterem ist die Braut, bzw. die die Braut werden will, zu überhäufen.
§ 3 Sollte § 2 nicht der Wahrheit entsprechen, so ist § 4 anzuwenden.
§ 4 Dem Bräutigam, bzw. dem der so tut, als ob er das werden will, sind unauffällig einige Taler in die Tasche zu stecken, welche dem Verwendungszweck gemäß § 5 zuzuführen sind.
§ 5 Die während der Veranstaltung eingeworbenen finanziellen Mittel sind als Reinvestition in die Beköstigung der Anwesenden und für deren optimale Unterhaltung vorzusehen.
§ 6 Sollte der Fall eintreten, dass Finanzmittel auch noch nach Abschluss der Festlichkeit zur Verfügung stehen, so sind diese zum Erwerb nützlicher Güter, die der Komplettierung des Haushalts des Brautpaars dienen (obwohl dieser nach § 2 schon vollzählig ist), zu verwenden. Weiterhin verpflichten sich Braut und Bräutigam ausreichend Alkohol im Haushalt vorzuhalten, um diesen bei treffender Gelegenheit auf das Wohl der Spender zu versaufen.
§ 7 Das Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an welchem man sich ernsthaft Gedanken über ein Geschenk zur Hochzeit macht.

ORT, den DATUM
gez. Schnaps
Reg. Obersuffkopf

Teil II
GS720 / 2002
Ausgegeben zu ORT am DATUM

Verordnung über die Teilnahme an der Hochzeitfeier am ... auf/ in ORT/ BUNDESLAND

Bekanntmachung der Verordnung über die Teilnahme an der Hochzeitsfeier
am 06.05.2002 auf/ in ORT/ BUNDESLAND
(Hochzeitsfeierteilnahmeverordnung – Hzt-VO)

§ 1 Jeder hat vollzählig zu erscheinen. Unvollzählige Personen gehen noch mal raus und sammeln sich.
§ 2 Alle Nichtanwesenden melden sich, unverzüglich beim Zeremonienmeister (Name), worauf dieser auf das Wohl des Deserteurs einen Schluck aus der Flasche nimmt und die Essensausgabe neu regelt.
§ 3 Wer zu spät kommt, muß sofort wieder umkehren und pünktlich erscheinen.
§ 4 Für Personen, die zweckdienliche Hinweise zur Ergreifung der nebenstehend abgebildeten Individuen geben können, ist die Teilnahme an besagter Feier kostenlos.
BILD SIE / BILD ER
§ 5 Tischreden sind mit Jubelrufen zu begleiten - unabhängig von der geistigen Aussagekraft derartiger Artikulationswallungen.
§ 6 Kommen jemandem Personen unbekannt vor, so ist unverzüglich mit der Begrüßungszeremonie zu beginnen. Auf das Wohl des Brautpaares sind sogleich die Gläser zu leeren. Prellungen, Rippenbrüche und Brustquetschungen sind beim Näherkommen zu vermeiden.
§ 7 Beschwerden sind leise vor sich hinmurmelnd der Burgmauer vorzutragen.
§ 8 Die Auflösung der Feier wird durch gemeinschaftliches Umfallen bekundet.

ORT, den DATUM
Der Bundesminister für Feiern und Gemütlichkeit


vorherige Seite